Welcher Paragraf regelt die Pflegeerlaubnis und wie
lauten ihre Bestimmungen ?
Es ist im Einzelfall erlaubt bis zu acht fremde Kinder zu betreuen , aber jedoch dürfen nur fünf Kinder gleichzeitig anwesend sein . Sollten jedoch sechs oder mehr Kinder gleichzeitig betreut werden , so benötigt man nach §45 SGB VIII eine Betriebserlaubnis ( Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung ) . Wenn sich mehrere Tagesmütter/Väter mit einer Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII zusammenschließen , so können höchstens neun Kinder betreut werden.